Allianz - KFZ-Vollkaskoversicherung: Frau sitzt hinten im Auto und telefoniert
Ihr Firmen­wagen rundum geschützt

Kfz-Vollkasko­versicherung für Unter­nehmen

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Ergänzung zur Teilkasko: Die Kfz-Vollkasko­versicherung für Unter­nehmen ist eine optionale Versicherung, die Sie ergänzend zur Kfz-Haftpflicht­versicherung abschließen können. Sie deckt alle Leistungen der Teilkasko­versicherung ab – unter anderem Schäden durch Glas­bruch, Tier­biss, Brand und Explosion sowie Kurzschluss­schäden.
  • Zusatzleistungen: Darüber hinaus schützt Sie die Kfz-Vollkasko vor den finanziellen Belastungen durch eigene Unfall- sowie Vandalismus­schäden.
  • Selbstbeteiligung: Die Vollkasko können Sie mit einer Selbst­beteiligung von 300 bis 10.000 Euro abschließen. Je höher der Selbst­behalt, desto geringer die Versicherungs­prämie.
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Gut zu wissen

Der Vollkaskoschutz lohnt sich für Firmenkunden in der Regel für Fahrzeuge, die jünger als fünf Jahre sind. Wenn Ihre Firmenwagen jeden Tag für Sie im Einsatz sind, ist eine Vollkasko sinnvoll.

Ein Kfz-Gutachten kann Ihnen bei der Entscheidung helfen. Sie bekommen Kosten erstattet für Schäden und Unfälle, die Sie selbst oder Ihre Mitarbeiter:innen verursacht haben. Für Firmenfahrzeuge, die älter als fünf Jahre sind, ist die Absicherung über eine gewerbliche Kfz-Teilkasko meist sinnvoller.

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Die Leistungen im Überblick
Auto­diebstahl, Unfall oder Vandalismus – diese Schäden sind durch die Kfz-Vollkasko­versicherung für Unter­nehmen abgedeckt.
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Drei starke Vorteile
Die Kfz-Vollkasko für Unter­nehmen schützt unter anderem auch bei Selbst­verschulden, Vandalismus und Akku-Schäden.
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Bis zu 30% Nachlass auf E-Fahr­zeuge
Ergänzend zur Teilkasko­versicherung bietet die Vollkasko­versicherung auch für Elektro- und Hybrid­fahrzeuge zusätzliche Absicherung.
  • Neupreisentschädigung bei reinen Akkuschäden bis 24 Monate
  • Zustandsdiagnostik zur Überprüfung der Reparaturfähigkeit
  • Kosten für notwendige Lagerung in einem Wassercontainer
  • Angefallene Standgebühren durch vorgeschriebenen Sicherheitsabstand bis zu 14 Tage
  • Mit dem Fahrzeug verbundene Ladekabel/mobile Ladestation
  • Folgeschäden am Akku durch Tierbiss und Kurzschluss
  • Allgefahrendeckung (Verschleiß, Alterung und Konstruktionsfehler sind kein versichertes Schadenereignis)
  • Schäden an der eigenen, fest installierten Ladestation (Wallbox) durch Vandalismus oder Fehlbedienung
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Abgesichert mit dem Firmen­wagen
Allianz - KFZ-Vollkaskoversicherung -  Autos auf einer Straße

Die Allianz Vollkasko­versicherung für Firmen­kunden gilt in folgenden Gebieten:

  • in den geographischen Grenzen Europas (hierzu zählt auch der europäische Teil der Türkei).
  • in dem asiatischen Teil der Türkei.
  • in den außer­europäischen Gebieten, die zum Geltungs­bereich der Europäischen Union gehören.
Allianz - KFZ-Vollkaskoversicherung -  Autos auf einer Straße
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Klarheit im Schaden­fall
  • … beispielsweise der Kotflügel nach einem Wildunfall ausgebeult und neu lackiert werden muss.
  • … Ihr Firmenauto auf einem Parkplatz von Unbekannten angezündet wird und ausbrennt.
  • … starker Regen die Straßen überflutet und Ihr geparktes Auto dabei beschädigt wird.
  • ... beispielsweise sich ein Marder am Ladekabel zu schaffen gemacht hat.
  • …  Ihr gestohlenes Auto innerhalb eines Monats wiedergefunden wird. Das Auto müssen Sie zurücknehmen - für mögliche Beschädigungen kommt die Versicherung aber auf.
  • … Sie einen Kratzer reparieren lassen wollen, der entstanden ist, bevor Sie die Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben.
  • … Sie einen Unfall unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen verursachen.
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Aus­tausch von Schlössern ist mit­versichert
Der Schlüssel des Firmenwagens wurde geraubt oder ist bei einem Einbruch in Ihre Wohn- oder Geschäftsräume gestohlen worden? Dann ersetzen wir die Kosten für den Austausch von Tür- und Lenkradschlössern bis max. 20.000 Euro je Schadenereignis. Voraussetzung ist, dass Sie den Verlust der Fahrzeug­schlüssel bei der Polizei angezeigt haben.
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Häufige Fragen
  • Was kostet eine Kfz-Vollkaskoversicherung für Firmenfahrzeuge?

    Die Höhe der Kfz-Vollkasko berechnen wir individuell für Ihre Firmen­fahrzeuge. Sie hängt u.a. davon ab, wie hoch die Schaden­freiheits­klasse ist und ob Sie eine Selbst­beteiligung wählen. Je höher die Selbst­beteiligung ist, desto günstiger wird Ihr Versicherungs­beitrag. Weitere Faktoren sind die jährliche Kilometer­leistung, das Alter des Fahrzeugs bei Zulassung und das Alter der fahrenden Person.
  • Warum ist die gewerbliche Vollkasko günstiger als die gewerbliche Teilkasko?

    Mit einer hohen Schaden­freiheits­klasse zahlen Sie einen niedrigen Beitrags­satz – dadurch kann die Voll­kasko günstiger sein als die Teil­kasko. Denn für die Teil­kasko wird die Schaden­freiheits­klasse nicht einberechnet.
  • Worin unterscheiden sich die Kfz-Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko für Unternehmen?

    Die Allianz bietet Firmen drei unterschiedliche Deckungs­konzepte für die gewerbliche Kfz-Versicherung an: Die Kfz-Haftpflichtversicherung für Firmenfahrzeuge ist gesetzlich vorgeschrieben (Pflicht­versicherung) und damit Voraussetzung für die Zulassung eines Autos in Deutschland. Sie ersetzt Schäden, die Sie oder Ihre Mitarbeiter:innen mit Autos aus Ihrem Fuhrpark an fremden Fahrzeugen verursachen. Die Versicherung schützt Sie vor den Schaden­ersatz­ansprüchen und übernimmt die Schäden am anderen Fahrzeug.

    Eine Kasko­versicherung können Sie freiwillig und als Ergänzung zu Ihrer Kfz-Haftpflicht­versicherung abschließen – sie ersetzt Schäden an den eigenen Autos. Dabei können Sie zwischen einer Teil- oder Vollkasko wählen, sie unterscheiden sich im Leistungs­umfang:

    • Die Teilkasko versichert u.a. Schäden wie Brand, Diebstahl, Glasbruch oder Elementar­schäden.
    • Die Vollkasko beinhaltet alle Leistungen der Teilkasko. Darüber hinaus sind Unfall­schäden am eigenen Auto versichert, auch wenn Sie diese selbst verursacht haben, sowie Schäden durch Vandalismus.
  • Wann zahlt die Vollkaskoversicherung für Firmenwagen nicht?

    Vom Versicherungs­schutz ausgenommen sind Schäden durch Unfälle, die versicherte Personen unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen verursacht haben sowie Schäden, die vor Versicherungs­beginn entstanden sind. Bei gestohlenen Firmen­fahrzeugen, die innerhalb eines Monats wieder­gefunden werden, zahlt die Versicherung auch nicht. In diesem Zeitraum entstandene Beschädigungen werden aber von der Versicherung übernommen.
  • Sind Firmenwagen Vollkasko versichert?

    Eine Kfz-Haftpflicht­versicherung ist in Deutsch­land als Minimum für Firmen­fahrzeuge vorgeschrieben. Dazu kann als Ergänzung je nach Bedarf eine Teilkasko- oder Vollkasko­versicherung abgeschlossen werden. Die Vollkasko­ deckt auch alle Leistungen der Teilkasko ab, darüber hinaus bietet jedoch nur die Vollkasko­versicherung ausreichend Schutz bei einem selbst­verschuldeten Unfall.
  • Wer haftet bei Schäden (z. B. Kratzer) am Firmenwagen?

    Die gesetz­lich vor­ge­schriebene Kfz-Haftpflicht­versicherung für Firmen­wagen ersetzt keine Schäden am eigenen Dienst-Pkw. Dafür ist der Abschluss einer Teil- oder Vollkasko­versicherung notwendig. Die Teil­kasko haftet bei Schäden, auf die Fahrer:innen keinen Einfluss haben, z. B. Glas­bruch, Elementar­schäden oder bei Zusammen­stößen mit Tieren. Mit einer Voll­kasko sind Sie darüber hinaus auch bei selbst verschuldeten Schäden oder Vanda­lismus versichert.
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